# Warum wird der 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt?

Verfasst von Laura  
27. Mai 2025

**Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:**

Der Wechsel bzw. die Kommunikation zwischen den einzelnen Marktpartnern muss werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt und der Lieferbeginn muss immer in der Zukunft liegen.

**📜 Hintergrund:**

Diese Vorgabe steht in **§ 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)** und beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944. Die **Bundesnetzagentur** setzt sie technisch und organisatorisch um und stellt sicher, dass alle Marktpartner, also auch wir als dein Stromlieferant, die neuen Regeln einhalten und Wechsel zügig bearbeiten.

**👉 Das Ziel**

1. Wechsel sollen einfacher und schneller funktionieren  
2. Du bekommst mehr Flexibilität bei der Wahl deines Stromanbieters  
3. Und der Strommarkt wird transparenter und fairer für alle

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